Griechenland: Kein kostenloses Stornieren für Urlauber
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Griechenland: Kein kostenloses Stornieren für Urlauber
by: zazikilover at 30.07.2010 23:30:53Berlin (dpa/tmn) - Vom Kraftstoffmangel in Griechenland sind derzeit auch viele Urlauber betroffen - sie können geplante Reisen deshalb in der Regel aber nicht kostenlos stornieren.
Bislang gebe es keine derartigen Angebote von Veranstaltern, sagte Sibylle Zeuch vom Deutschen Reiseverband (DRV). Ebenso wenig sei es bislang möglich, gebuchte Pauschalreisen in das Land gebührenfrei umzubuchen.
In Griechenland gibt es wegen eines Streiks zunehmend Engpässe beim Treibstoff. Zehntausende Touristen mussten nach Angaben von Tourismusverbänden in Hotels und auf Campingplätzen ausharren, weil die Tankstellen keinen Sprit mehr hatten. Auch Fähren mussten in den Häfen bleiben. Ein Ende des Streiks ist nicht absehbar: Die Tank- und Lastwagenfahrer haben am Freitag (30. Juli) beschlossen, ihren Ausstand fortzusetzen.
Die Veranstalter lehnen ein kostenloses Stornieren von Reisen bislang aber ab. «Wir sehen dazu keine Veranlassung, weil wir nach wie vor in der Lage sind, alle Leistungen weiter anzubieten», erläutert Mathias Brandes von Thomas Cook. Vermehrte Umbuchungen oder Stornierungen verzeichnen die Reiseveranstalter momentan zudem noch nicht. «Weder aus den Reisebüros noch von Kunden haben wir bislang solche Anfragen», sagt Romana Voet von der TUI. Auch bei Thomas Cook, zu dem der Veranstalter Neckermann gehört, seien Reiserücktritte wegen der aktuellen Lage bislang ausgeblieben. «Bis jetzt stellen wir da nichts fest», sagt Brandes.
Es gebe zwar einige verunsicherte Kunden, die wegen möglicher Flugausfälle nachfragen, ergänzt Alltours-Sprecher Stefan Suska. Umbuchungen oder Stornierungen anlässlich der Spritprobleme lägen dem Unternehmen derzeit aber nicht vor. Ähnlich äußert sich Christian Weßels von der Rewe Touristik, zu der die Marke ITS gehört: «Wir haben vereinzelte Anfragen von Gästen, die in den nächsten Tagen nach Griechenland fliegen wollen. Wir können die aber beruhigen: Die Leistungen, die sie bei uns gebucht haben, stehen ausnahmslos zur Verfügung.»
Der Ausstand in dem Urlaubsland trifft also eher Individualreisende, die mangels Benzin zum Beispiel mit dem Mietwagen oder dem eigenen Auto nicht mehr weiterkommen. Sie müssen laut DRV-Sprecherin Zeuch auch mit Problemen rechnen, wenn zum Beispiel beim «Insel-Hopping» eine Fähre ausfällt und sie dadurch auf einer Insel bleiben müssen.
Pauschalurlauber müssen noch nicht mit größeren Einschränkungen wegen des Kraftstoffmangels rechnen. «Bislang finden alle Ausflüge weiter statt», sagt Zeuch. «Die Agenturen, mit denen wir in Griechenland zusammenarbeiten, haben rechtzeitig ausreichend Benzin und Diesel gebunkert», erklärt Alltours-Sprecher Suska. Schwierigkeiten gebe es allerdings, wenn Pauschalreisende einen Mietwagen am Urlaubsort buchen wollten, räumt Brandes von Thomas Cook ein.
Wer seine Griechenlandreise in den kommenden Tagen antreten will, sollte sich sicherheitshalber beim Veranstalter erkundigen, ob Ausflüge oder Bustransfers wie gebucht angeboten werden können, rät Zeuch. Denn derzeit sei nicht absehbar, wie sich Situation angesichts des Streiks in Griechenland entwickeln wird.
Pauschalreisende müssten bisher keine Angst haben, dass sie wegen des fehlenden Treibstoffs nicht mehr vom Hotel zum Flughafen kommen, sagt Zeuch. Ihr sei kein Fall bekannt, in dem Urlauber aufgrund der aktuellen Treibstoffprobleme im Hotel festsaßen und nicht wie geplant abreisen konnten. «Alle Transfers finden ganz normal statt», bestätigt TUI-Sprecherin Voet. Engpässe bei der Versorgung mit Obst und Gemüse betreffen TUI-Gäste ebenfalls nicht.
Kein Essen im Hotel - Ansprüche an den Veranstalter
Hannover (dpa/tmn) - Der Streik in Griechenland verunsichert viele Reisende: Welche Rechte gibt es, wenn beim Frühstück die Brötchen fehlen, der Mietwagen kein Benzin hat und die Fähre zur Nachbarinsel nicht ablegt?
Grundsätzlich müsse zwischen Pauschalreise und Rucksack-Tourist unterschieden werden, erklärt der Reiserechtler Paul Degott. Hat der Urlauber bei einem deutschen Reiseveranstalter ein Paket gebucht und bezahlt, hat er bei Nichterfüllung des Vertrages Gewährleistungs-Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.
«Der Reisende kann selber Abhilfe schaffen», sagt Degott. Zuvor muss er den Reiseveranstalter allerdings über die Missstände informieren und ihm Gelegenheit geben, sie zu beseitigen. Verweigert sich der Veranstalter, kann der Reisende versuchen, das Problem auf eigene Faust zu lösen.Funktioniert etwa die Essensversorgung im Hotel nicht mehr, in einem Restaurant in der Nachbarschaft aber schon, weil dort die Vorräte größer waren - dann kann der Reisende dort essen und die Kosten später beim Reiseveranstalter einfordern, erklärt Degott. «Auf jeden Fall Quittungen sammeln», rät der Reiserechtler. Denn der Sachverhalt und die Höhe des Schadens müssen nachgewiesen werden. Auf der sicheren Seite ist, wer Zeugen benennen kann.
Die Höhe des Schadens lässt sich meist einfach berechnen: Der Gesamtpreis wird durch die Urlaubstage geteilt. So wird der Tagespreis ermittelt. Hat der Reisende einen Tag lang kein Essen im Hotel bekommen, könnte er rund 20 Prozent vom Tagespreis abziehen. Wird er mehrere Tage nicht versorgt, kann er auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden verlangen.
Ein Rucksack-Tourist hingegen, der erst vor Ort beispielsweise die Fähre bucht, ist auf das griechische Zivilrecht angewiesen. Sein Fährticket wird nicht verfallen, aber er wird unter Umständen sein Geld nicht zurückbekommen und muss darauf warten, bis der Reeder ihn befördert.
Quelle: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1021559

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