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Griechenland: Wenig Einschränkungen bei Pauschalurlaub

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zazikilover
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Griechenland: Wenig Einschränkungen bei Pauschalurlaub

by: zazikilover at 30.07.2010 15:56:03

Berlin/Hannover (dpa/tmn) - Pauschalurlauber in Griechenland müssen noch nicht mit größeren Einschränkungen wegen des dortigen Kraftstoffmangels rechnen. «Bislang finden alle Ausflüge weiter statt», sagte Sibylle Zeuch vom Deutschen Reiseverband in Berlin.

Auch müssten Pauschalreisende keine Angst haben, dass sie wegen des fehlenden Treibstoffs nicht mehr vom Hotel zum Flughafen kommen. «Die Transfers laufen nach derzeitigem Stand ganz normal.» Die Partner der Veranstalter hätten noch genug Spritreserven. Ihr sei kein Fall bekannt, in dem Urlauber aufgrund der aktuellen Treibstoffprobleme im Hotel festsaßen und nicht wie geplant abreisen konnten.

Wer seine Griechenlandreise in den kommenden Tagen antreten will, sollte sich aber beim Veranstalter erkundigen, ob Ausflüge oder Bustransfers wie gebucht angeboten werden können, rät Zeuch. Denn derzeit sei nicht absehbar, wie sich Situation angesichts des Streiks in Griechenland entwickeln wird. Bislang gebe es aber keine Angebote von Veranstaltern, gebuchte Reisen in das Land kostenlos umzubuchen oder zu stornieren.

«Wir sehen dazu keine Veranlassung, weil wir nach wie vor in der Lage sind, alle Leistungen weiter anzubieten», erläutert Mathias Brandes von Thomas Cook in Frankfurt/Main. Vermehrte Umbuchungen oder Stornierungen verzeichnen die Reiseveranstalter momentan noch nicht. «Weder aus den Reisebüros noch von Kunden haben wir bislang solche Anfragen», sagt Romana Voet von der TUI in Hannover. Auch bei Thomas Cook, zu dem auch der Veranstalter Neckermann gehört, seien Reiserücktritte wegen der aktuellen Lage bislang ausgeblieben. «Bis jetzt stellen wir da nichts fest», sagt Brandes.

TUI-Gäste müssten derzeit nicht fürchten, dass wegen des Spritmangels Bustouren ausfallen oder sie nicht mehr zum Flughafen gebracht werden können. «Alle Ausflüge und alle Transfers finden ganz normal statt», sagt Voet. Engpässe bei der Versorgung mit Obst und Gemüse beträfen Urlauber des Veranstalters ebenfalls nicht. «Die Versorgung mit Essen ist weiterhin gewährleistet.»

Schwierigkeiten gebe es allerdings, wenn Pauschalreisende einen Mietwagen am Urlaubsort buchen wollten, fügt Brandes hinzu. Auch Individualurlauber müssen laut DRV-Sprecherin Zeuch mit Problemen rechnen, wenn zum Beispiel beim «Insel-Hopping» eine Fähre ausfällt und sie dadurch von einer Insel nicht mehr wegkommen.

In Griechenland gibt es wegen eines Streiks zunehmend Engpässe beim Treibstoff. Zehntausende Touristen harrten am Donnerstag (29. Juli) in Hotels und auf Campingplätzen aus, weil es keinen Sprit für ihre Autos gab. Auch einige Fähren stellten den Verkehr wegen Treibstoffmangels ein.

Am Freitag (30. Juli) wollen die Gewerkschaften der Tank- und Lastwagenbesitzer entscheiden, ob sie den Streik beenden. Die Regierung hatte bereits ein Verfahren in Gang gesetzt, um die Fahrer wieder zum Dienst zu verpflichten.
Kein Essen im Hotel - Ansprüche an den Veranstalter

Hannover (dpa/tmn) - Der Streik in Griechenland verunsichert viele Reisende: Welche Rechte gibt es, wenn beim Frühstück die Brötchen fehlen, der Mietwagen kein Benzin hat und die Fähre zur Nachbarinsel nicht ablegt?

Grundsätzlich müsse zwischen Pauschalreise und Rucksack-Tourist unterschieden werden, erklärt der Reiserechtler Paul Degott. Hat der Urlauber bei einem deutschen Reiseveranstalter ein Paket gebucht und bezahlt, hat er bei Nichterfüllung des Vertrages Gewährleistungs-Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.

«Der Reisende kann selber Abhilfe schaffen», sagt Degott. Zuvor muss er den Reiseveranstalter allerdings über die Missstände informieren und ihm Gelegenheit geben, sie zu beseitigen. Verweigert sich der Veranstalter, kann der Reisende versuchen, das Problem auf eigene Faust zu lösen.

Funktioniert etwa die Essensversorgung im Hotel nicht mehr, in einem Restaurant in der Nachbarschaft aber schon, weil dort die Vorräte größer waren - dann kann der Reisende dort essen und die Kosten später beim Reiseveranstalter einfordern, erklärt Degott. «Auf jeden Fall Quittungen sammeln», rät der Reiserechtler. Denn der Sachverhalt und die Höhe des Schadens müssen nachgewiesen werden. Auf der sicheren Seite ist, wer Zeugen benennen kann.

Die Höhe des Schadens lässt sich meist einfach berechnen: Der Gesamtpreis wird durch die Urlaubstage geteilt. So wird der Tagespreis ermittelt. Hat der Reisende einen Tag lang kein Essen im Hotel bekommen, könnte er rund 20 Prozent vom Tagespreis abziehen. Wird er mehrere Tage nicht versorgt, kann er auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden verlangen.

Ein Rucksack-Tourist hingegen, der erst vor Ort beispielsweise die Fähre bucht, ist auf das griechische Zivilrecht angewiesen. Sein Fährticket wird nicht verfallen, aber er wird unter Umständen sein Geld nicht zurückbekommen und muss darauf warten, bis der Reeder ihn befördert.

Quelle: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1021559

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